Datenschutzerklärung
Diese Erklärung unterrichtet über die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Besuch und bei der Nutzung dieser Website. Sie ist nach dem tatsächlichen Verhalten der Anwendung verfasst und nicht aus einer Vorlage übernommen. Angaben, die sich nicht am Verhalten der Anwendung belegen lassen, sind als Angabe des jeweiligen Anbieters oder als Zusage des Verantwortlichen gekennzeichnet.
Verantwortlicher und Kontakt
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
- Firma
- AI KAIBA Consulting LTD
- Anschrift
- Anoikodomiseos 23
4104 Agios Athanasios
Zypern - Vertretung
- Julius Witczak, Director
- datenschutz@soloarc.de
Weitere Angaben zum Anbieter enthält das Impressum. Die Gesellschaft tritt unter dem Handelsnamen SoloArc auf.
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt. Der Sitz des Verantwortlichen liegt in der Europäischen Union; ein Vertreter nach Art. 27 DSGVO ist deshalb nicht zu benennen.
Wenn Sie diese Seite nur aufrufen
Beim Abruf jeder Seite verarbeitet die Plattform, auf der diese Website betrieben wird, technische Zugriffsdaten: IP-Adresse, Zeitpunkt des Abrufs, die angeforderte Ressource, die Kennung des Browsers und, sofern übermittelt, die zuvor besuchte Adresse. Zweck ist die Auslieferung der Seite und die Betriebssicherheit. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse besteht darin, die Website bereitzustellen und gegen missbräuchliche Zugriffe zu schützen.
Die Ausführung des Anwendungscodes ist auf die Region Frankfurt am Main festgelegt und findet damit innerhalb der Europäischen Union statt. Das ist am 21. August 2026 an der Antwort der Plattform nachgemessen worden und nicht nur konfiguriert. Der Betreiber der Plattform, die Vercel Inc., ist ein Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten; die Aussage betrifft den Ort der Verarbeitung, nicht die Zugehörigkeit des Anbieters.
In den Ausführungsprotokollen der Plattform erscheint zu einzelnen Vorgängen die interne Kennung eines Datensatzes. Namen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen und Formularinhalte werden dort nicht protokolliert. Diese Protokolle werden nach Angabe der Plattform eine Stunde nach ihrer Entstehung verworfen; eine gezielte Löschung einzelner Einträge sieht die Plattform nicht vor.
Eine eigene Auswertung dieser Zugriffs- und Ausführungsprotokolle findet nicht statt. Diese Angabe ist eine Zusage des Verantwortlichen; sie lässt sich am Verhalten der Anwendung nicht belegen, weil ein Unterlassen keine Spur hinterlässt.
Wenn Sie die Scorecard ausfüllen
Ihre Antworten in der Revenue Signal Scorecard werden im Sitzungsspeicher Ihres Browsers abgelegt, damit ein Schritt zurück nicht die bisherigen Angaben verwirft. Der Sitzungsspeicher wird vom Browser geleert, sobald Sie den Tab schließen. Dieser Zugriff auf Ihre Endeinrichtung ist nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG unbedingt erforderlich, um den von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen, und bedarf deshalb keiner Einwilligung.
Die Auswertung der Antworten erfolgt auf dem Server, damit das Ergebnis nicht im Browser verändert werden kann. Dabei entsteht kein Datenbankeintrag. Die einzelnen Antworten werden zu keinem Zeitpunkt gespeichert; gespeichert wird ausschließlich das abgeleitete Ergebnis, und auch dieses nur dann, wenn Sie das Formular am Ende absenden. Rechtsgrundlage der Auswertung ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO.
Wenn Sie das Anfrageformular ausfüllen
Das Anfrageformular führt über mehrere Schritte. Bereits mit dem Weiterklicken vom ersten Schritt speichern wir die dort eingegebenen Angaben: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Ihre Rolle im Unternehmen. Zweck ist, dass die folgenden Schritte auf diese Angaben zurückgreifen können, ohne sie erneut abzufragen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO, da die Verarbeitung auf Ihre Anfrage hin und zur Vorbereitung eines Vertrags erfolgt.
Diese Speicherung erfolgt, bevor die Einwilligungserklärung eingeblendet wird. Der Prüfung auf automatisierte Eingaben geht sie dagegen nicht voraus: diese Prüfung findet bereits beim Übergang von Schritt 1 zu Schritt 2 statt, und der Eintrag entsteht erst danach. Ihre vollständige IP-Adresse wird dabei an Cloudflare übermittelt — also schon an dieser Stelle und nicht erst beim Absenden. Brechen Sie das Formular danach ab, bleibt der so entstandene Eintrag bestehen; er wird nach den weiter unten genannten Fristen anonymisiert und nicht vorher. Gehen Sie einen Schritt zurück und ändern eine Angabe, kann ein weiterer Eintrag entstehen.
Mit dem Absenden des vollständigen Formulars kommen hinzu: Unternehmen, Website, Unternehmensgröße, Jahresumsatz, eingesetztes CRM-System, Land, Größe des Marketing- und Vertriebsteams, der Anlass Ihrer Anfrage sowie Ihre freie Beschreibung der größten Lücke. Bitte tragen Sie in dieses freie Textfeld keine Angaben ein, aus denen sich besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO ergeben.
Ein zusätzliches Häkchen im dritten Schritt ist freiwillig und betrifft nur Hinweise zur Revenue-Diligence per E-Mail. Setzen Sie es, holen wir dafür Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DSGVO ein. Zum Nachweis nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO halten wir fest: den Zeitpunkt, die Fassung des Einwilligungstextes, einen kryptografischen Prüfwert über den Wortlaut, den Wortlaut selbst sowie ein auf die ersten drei Blöcke gekürztes Präfix Ihrer IP-Adresse. Die vollständige IP-Adresse wird dabei nicht gespeichert. Rechtsgrundlage dieser Nachweisführung ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 DSGVO.
Lassen Sie das Häkchen frei, senden wir Ihnen deswegen keine E-Mail. Zu Ihrer Anfrage selbst bleiben wir unabhängig davon über die im Formular angegebene Adresse erreichbar, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO wie im ersten Absatz dieses Abschnitts.
Wenn Sie die Scorecard abschicken
Der Weg über die Scorecard kennt keinen Zwischenstand: Hier entsteht der Eintrag erst mit dem Absenden. Erhoben werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Rolle, Name Ihres Unternehmens, Unternehmensgröße, Größe des Marketing- und Vertriebsteams, Jahresumsatz, eingesetztes CRM-System, Land und der Anlass Ihrer Anfrage. Freiwillig können Sie eine Website-Adresse und eine Telefonnummer angeben. Ein freies Textfeld gibt es auf diesem Weg nicht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO. Für Hinweise zur Revenue-Diligence per E-Mail gilt dasselbe freiwillige Häkchen wie beim Anfrageformular: nur bei gesetztem Häkchen kommt Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DSGVO hinzu und wir senden eine solche E-Mail.
Zusammen mit Ihrer Anfrage wird das Ergebnis der Scorecard gespeichert: je Bruchpunkt der ermittelte Status, der Punktwert, die Anzahl der als nicht prüfbar gewerteten Antworten sowie die daraus abgeleitete Gesamtaussage. Ihre einzelnen Antworten sind darin nicht enthalten.
Woher Sie zu uns gekommen sind
Rufen Sie diese Seite über einen Link auf, der Kampagnenparameter trägt — etwa aus einer Anzeige oder einem Beitrag —, lesen wir diese Parameter beim ersten Aufruf aus der Adresszeile: die Bezeichnung der Quelle, des Mediums und der Kampagne sowie zwei weitere Angaben zur einzelnen Anzeige und zum Suchbegriff. Dazu kommen die Adresse der verweisenden Seite und, sofern der Link sie trägt, die Klick-Kennungen von Google, Meta und LinkedIn.
Diese Angaben liegen zunächst ausschließlich in Ihrem Browser und werden mit dem Schließen des Tabs gelöscht. Bei uns entsteht daraus nur dann ein Eintrag, wenn Sie anschließend das Anfrageformular oder die Scorecard absenden; dann werden sie Teil desselben Datensatzes. Rufen Sie die Seite nur auf, ohne etwas abzusenden, erreicht uns davon nichts.
Zweck ist zu erkennen, über welchen Kanal Anfragen entstehen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt darin, die eigene Ansprache beurteilen zu können; ohne diese Angabe lässt sich nicht sagen, welcher Weg zu Anfragen führt. Wir stützen diese Verarbeitung ausdrücklich nicht auf die Vertragsanbahnung, denn für die Prüfung selbst brauchen wir sie nicht. Bei der Abwägung fällt ins Gewicht, dass die Angaben den Weg zu dieser Seite beschreiben und nicht Sie, dass wir daraus kein Profil bilden, und dass die verweisende Seite und die drei Klick-Kennungen unser System nicht verlassen — an das interne Vertriebswerkzeug übermitteln wir allein die Bezeichnung von Quelle, Medium und Kampagne.
Sie haben das Recht, dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit zu widersprechen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Dafür genügt eine formlose Nachricht an datenschutz@soloarc.de. Wir setzen den Widerspruch mit demselben Verfahren um, das der Abschnitt über den Widerspruch gegen die Einordnung beschreibt.
Bei der weiter unten beschriebenen Anonymisierung fallen die verweisende Seite und die drei Klick-Kennungen weg. Die Bezeichnungen der Kampagne bleiben bestehen: sie benennen eine Anzeige, keine Person.
Prüfung auf automatisierte Eingaben
Wir prüfen, ob die Eingabe von einem Menschen stammt. Auf dem Weg über das Anfrageformular geschieht das an zwei Stellen: einmal beim Übergang von Schritt 1 zu Schritt 2 und einmal beim Absenden. Auf dem Weg über die Scorecard einmal, beim Absenden. Dazu setzen wir Cloudflare Turnstile ein, einen Dienst der Cloudflare, Inc. Für diese Prüfung wird Ihre vollständige IP-Adresse an Cloudflare übermittelt, zusammen mit einem Prüfwert, den das eingebundene Widget erzeugt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse besteht in der Abwehr automatisierter Eingaben. Der Zugriff, den das Widget dabei auf Ihre Endeinrichtung nimmt, ist nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG unbedingt erforderlich.
Beim Verantwortlichen selbst wird von Ihrer IP-Adresse ausschließlich ein gekürztes Präfix gespeichert, und zwar allein im Einwilligungsnachweis: bei IPv4 die ersten drei Blöcke, bei IPv6 die ersten drei Gruppen. Diese Kürzung betrifft die Speicherung beim Verantwortlichen. Sie ändert nichts daran, dass die vollständige Adresse zuvor an Cloudflare übermittelt worden ist.
Automatische Einordnung Ihrer Anfrage
Mit jeder Formularübermittlung ordnen wir Ihre Angaben ohne Beteiligung einer Person automatisch einer von mehreren internen Kategorien zu. Die Zuordnung erfolgt nach einer festgelegten Punktetabelle aus Ihrer Rolle, der Größe Ihres Unternehmens und Ihres Marketing- und Vertriebsteams, dem Jahresumsatz und dem Anlass Ihrer Anfrage. Es handelt sich um feste Regeln, nicht um ein lernendes System. Drei Angaben führen dabei unmittelbar zum Ausschluss, ohne dass die Punktetabelle noch zum Tragen kommt: wenn Sie kein CRM-System einsetzen, wenn Ihr Marketing- und Vertriebsteam die kleinste angebotene Größe hat, oder wenn Ihr Land außerhalb des von uns bedienten Raums liegt. Gespeichert werden dabei der ermittelte Wert, der zugrunde liegende Punktestand und, sofern Ihre Anfrage deshalb ausgeschlossen wurde, der Ausschlussgrund. Diese Angaben werden zusammen mit Ihrer Anfrage gespeichert. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse besteht darin, eingehende Anfragen sinnvoll zu ordnen. Über das Bestehen dieser Verarbeitung unterrichten wir Sie nach Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Der Verantwortliche bestimmt anhand dieser Einordnung die Reihenfolge, in der er sich bei Ihnen meldet. Die Einordnung wird dazu an das nachstehend genannte Vertriebswerkzeug übertragen und dort angezeigt.
Zur Steuerung unserer eigenen Nachfassung setzen wir außerdem das Vertriebswerkzeug (CRM) der Attio Limited, London, Vereinigtes Königreich, ein. Dorthin übertragen wir die zur Ansprache erforderlichen Kontaktangaben Ihres Datensatzes, Ihre eigenen Angaben zum Anlass Ihrer Anfrage sowie die vorstehend beschriebene Einordnung. Nicht übertragen werden Ihre IP-Adresse, Ihre Browserkennung und die Zugangsschlüssel Ihres Datensatzes. Widersprechen Sie der Einordnung, oder läuft die Aufbewahrungsfrist ab, so wird der übertragene Datensatz auch dort entfernt. Rechtsgrundlage ist ebenfalls Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO. Attio setzt seinerseits Unterauftragsverarbeiter ein, auch außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums; die Übermittlung an diese stützt sich auf Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.
Eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, ist damit nicht verbunden. Art. 22 Abs. 1 DSGVO findet keine Anwendung.
Ihr Widerspruchsrecht gegen diese Einordnung
Sie haben das Recht, der im vorstehenden Abschnitt beschriebenen Verarbeitung jederzeit zu widersprechen, soweit sie im Zusammenhang mit unserer eigenen Ansprache zu Werbezwecken steht (Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Nach einem Widerspruch werden die betroffenen Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.
Damit Sie wissen, was ein Widerspruch tatsächlich auslöst: Die Einordnung lässt sich technisch nicht von Ihren übrigen Angaben trennen, weil sie als Merkmal an Ihrem Datensatz hängt und nicht getrennt geführt wird. Ein Widerspruch erfasst deshalb den gesamten Datensatz. Einen davon abweichenden Weg, allein die Einordnung zu entfernen, gibt es nicht, und wir stellen einen solchen hier auch nicht in Aussicht.
Wir setzen den Widerspruch sofort um, und zwar mit demselben Verfahren, das weiter unten für den Ablauf der Aufbewahrungsfrist beschrieben ist: Ihr Vor- und Nachname, Ihre Telefonnummer, der Name Ihres Unternehmens und seine Website-Adresse sowie Ihre Freitextangaben fallen weg, Ihre E-Mail-Adresse wird durch einen Hashwert ersetzt. Wir warten damit nicht bis zum Ablauf einer Frist. Es bleiben allein bestehen: der Nachweis Ihrer Einwilligung, die Aufzeichnung darüber, welche E-Mail wann an welchen Datensatz ging, und der Eintrag in der Sperrliste. Den Nachweis benötigen wir zur Verteidigung gegen den Vorwurf, ohne Einwilligung geschrieben zu haben (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO); den Sperrlisteneintrag zu entfernen hieße, Ihren Widerspruch wieder aufzuheben.
Für den Widerspruch genügt eine formlose Nachricht an datenschutz@soloarc.de.
Bestätigung, E-Mails und Abmeldung
Dieser Abschnitt gilt nur, wenn Sie das zusätzliche Häkchen für Hinweise zur Revenue-Diligence gesetzt haben. Nach dem Absenden erhalten Sie zunächst eine E-Mail mit der Bitte, Ihre Anmeldung zu bestätigen. Erst nach dieser Bestätigung versenden wir weitere Nachrichten. Der in dieser E-Mail enthaltene Bestätigungslink trägt einen einmaligen Wert, der 24 Stunden gültig ist. Nach der Bestätigung wird dieser Wert entfernt. Ein abgelaufener, unbestätigter Wert bleibt dagegen bestehen, damit ein späterer Aufruf zwischen „abgelaufen“ und „ungültig“ unterscheiden kann.
Zu jeder E-Mail, die wir versenden, halten wir fest: um welche Art von Nachricht es sich handelte, wann sie abgesandt wurde, die Kennung, die der Versanddienstleister vergibt, sowie ob der Versand bei uns als erfolgreich oder als fehlgeschlagen galt. Meldet uns der Versanddienstleister nachträglich, dass eine Nachricht dauerhaft unzustellbar war oder dass sie als unerwünscht gemeldet wurde, tragen wir das an dieser Aufzeichnung und an Ihrem Datensatz nach. Ihr Datensatz trägt danach einen entsprechenden Status, und wir senden nicht erneut an diese Adresse.
Eine Rückmeldung darüber, ob eine Nachricht geöffnet oder ob ein Link darin angeklickt wurde, empfangen und verarbeiten wir dagegen nicht. Unsere E-Mails enthalten dafür weder Zählpixel noch umgeschriebene Links.
Jede E-Mail, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung versenden, enthält einen Abmeldelink. Dieser trägt einen dauerhaften, nicht ablaufenden Wert, der Ihrem Datensatz zugeordnet ist. Die Bestätigungsmail des Anmeldeverfahrens trägt keinen: sie ist die Bestätigung der Einwilligung selbst, es gibt zu diesem Zeitpunkt noch nichts, wovon Sie sich abmelden könnten. Zusätzlich enthalten diese E-Mails die technische Angabe, die es Ihrem E-Mail-Anbieter erlaubt, eine Abmeldung mit einem einzigen Schritt auszulösen. Diese Abmeldung kann Ihr Anbieter nach dem dafür vorgesehenen Verfahren auch ohne weiteres Zutun von Ihnen an uns übermitteln.
Die Einwilligung in den E-Mail-Versand können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Nach einer Abmeldung wird Ihre E-Mail-Adresse in eine Sperrliste aufgenommen, damit sie nicht erneut angeschrieben wird. Diese Sperrliste besteht unabhängig von Ihrem übrigen Datensatz und bleibt auch dann bestehen, wenn dieser gelöscht wird; andernfalls würde eine Löschung Ihre Abmeldung wieder aufheben. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 21 Abs. 3 DSGVO.
Auf dieselbe Sperrliste gelangt Ihre E-Mail-Adresse auch ohne Ihr Zutun, und zwar in zwei Fällen: wenn eine Nachricht an Sie dauerhaft unzustellbar war, und wenn eine Nachricht von uns beim Versanddienstleister als unerwünscht gemeldet wurde. Gespeichert wird dabei allein die E-Mail-Adresse, nicht der Anlass in Ihren Worten und nicht der Inhalt einer Beschwerde. Rechtsgrundlage ist in diesen beiden Fällen Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht darin, nicht wiederholt an eine Adresse zu senden, die uns nicht erreichen kann oder nicht erreichen will: wiederholte Zustellfehler und Beschwerden führen dazu, dass unsere E-Mails auch bei allen anderen Empfängern als unerwünscht eingestuft werden. Auch diese Einträge bestehen unbefristet, aus demselben Grund wie oben.
Terminbuchung
Für die Vereinbarung eines Gesprächs binden wir den Dienst der Cal.com, Inc. ein. Die Einbindung lädt erst, wenn Sie sie ausdrücklich anfordern; vor Ihrem Klick wird keine Verbindung zu Cal.com aufgebaut. Der damit verbundene Zugriff auf Ihre Endeinrichtung ist nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG unbedingt erforderlich für den von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst.
Mit dem Laden erhält Cal.com Ihre IP-Adresse und die technischen Angaben Ihres Browsers. Die Angaben, die Sie anschließend in die Buchungsmaske eintragen, verarbeitet Cal.com in eigener Verantwortung. Von uns übermittelt wird ausschließlich die interne Kennung Ihres Datensatzes, damit die Buchung Ihrer Anfrage zugeordnet werden kann. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO.
Aus der Rückmeldung, die Cal.com uns nach einer Buchung übermittelt, übernehmen wir ausschließlich die Kennung der Buchung und die Kennung Ihres Datensatzes. Übermittelte Angaben zur Person, zur Anschrift und zur Zeitzone werden nicht gespeichert.
Reichweitenmessung, nur nach Ihrer Einwilligung
Zur Messung der Reichweite setzen wir PostHog in der Ausführung für die Europäische Union ein. Die Messung beginnt ausschließlich nach Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG. Solange Sie nicht eingewilligt haben, wird der zugehörige Programmcode nicht geladen und es wird nichts in Ihrer Endeinrichtung abgelegt.
Eine Einschränkung dieses Satzes gehört dazu, weil sie sonst überrascht: Der Programmcode braucht nach Ihrer Zustimmung einen kurzen Moment, bis er bereit ist. Was in diesem Moment geschieht — etwa dass Sie bereits einen Abschnitt erreicht haben —, halten wir für höchstens dreißig Sekunden in Ihrem Browser vor und übermitteln es erst, wenn die Einwilligung vorliegt. Bleibt sie aus, wird es verworfen und erreicht uns nie. Vor der Einwilligung wird dabei weder etwas in Ihrer Endeinrichtung abgelegt noch daraus ausgelesen.
Gemessen werden Seitenaufrufe, Klicks sowie beim Verlassen einer Seite die Verweildauer und die erreichte Scrolltiefe.
Hinzu kommen benannte Ereignisse, die den Weg durch die Seite beschreiben: welche Abschnitte Sie gesehen haben, welche Schaltflächen Sie angeklickt haben, welche der häufigen Fragen Sie geöffnet haben, das Öffnen und Schließen eines Eintrags im Service samt der dort verbrachten Zeit und der Angabe, auf welchem Weg Sie ihn geschlossen haben (Schließen-Schaltfläche, Escape-Taste oder Wechsel zu einem anderen Eintrag), den Wechsel zwischen den Einträgen, das Abspielen und Beenden der Tonspur samt der Abspielposition in vollen Sekunden sowie das Öffnen eines Transkripts.
Bei den beiden Formularen halten wir zusätzlich fest, wie weit Sie gekommen sind: welchen Schritt Sie gesehen und welchen Sie abgeschlossen haben, welches Feld Sie angetippt und welches Sie ausgefüllt haben, ob ein Schritt wegen einer fehlenden Angabe nicht weiterging und welche Felder das betraf, ob ein Rückschritt erfolgte, ob das Absenden gelungen oder mit welcher Art von Grund es gescheitert ist, ob die Prüfung auf automatisierte Eingaben nicht zur Verfügung stand und ob anschließend die Terminbuchung erschienen ist.
Für die Scorecard halten wir fest: den Beginn, welche Frage Sie beantwortet haben und ob Sie dabei „weiß ich nicht“ gewählt haben, einen Rückschritt, einen Versuch weiterzugehen, während noch Fragen offen sind, samt deren Anzahl, sowie das Erscheinen des Ergebnisses. Mit dem Ergebnis übermitteln wir dessen Zusammenfassung: die Gesamteinordnung Ihrer neun Antworten — etwa, dass alle drei Bruchpunkte als stabil oder als gebrochen bewertet wurden — und welcher Bruchpunkt daraus als größter Hebel hervorgeht. Ebenfalls festgehalten wird, wenn die Berechnung des Ergebnisses fehlschlägt oder wenn Sie das Anfrageformular der Scorecard erreichen, ohne dass Ihre Antworten im Browser vorliegen; Letzteres dient allein dem Auffinden eines technischen Fehlers.
Ihre Eingaben selbst speichern wir dabei nicht. Festgehalten wird der Name eines Feldes und ob es Inhalt trägt — nicht, was darin steht. Bei dem Ankreuzfeld für die Einwilligung in Hinweise per E-Mail fällt beides zusammen: dass es ausgefüllt ist, bedeutet, dass Sie es angekreuzt haben. Bei der Scorecard erreichen uns Ihre einzelnen Antworten nicht — wohl aber, wie im Absatz zuvor beschrieben, die daraus berechnete Gesamteinordnung.
Ausdrücklich nicht erhoben werden: Sitzungsaufzeichnungen, Umfragen, Funktionsschalter, die automatische Erfassung von Programmfehlern, Messung von Ladezeiten, Klickkarten, Klicks ohne Wirkung sowie Browser-Konsolenmeldungen. Jede dieser Erhebungen wäre ein eigener Zweck, den Ihre Einwilligung nicht abdeckt. Nicht gemeint ist damit der oben genannte Hinweis, dass eine Ergebnisberechnung fehlgeschlagen ist: dieser beschreibt einen Schritt, den Sie gegangen sind, und enthält keine technischen Angaben zu Ihrem Gerät. Die genannten Erhebungen sind seit dem 18. September 2026 auf beiden Ebenen abgeschaltet: in dem Programmcode, den wir ausliefern, und zusätzlich in den Einstellungen des von uns eingesetzten Dienstes.
Zur Wiedererkennung Ihres Browsers innerhalb der Messung wird eine Kennung vergeben. Sie wird sowohl im lokalen Speicher Ihres Browsers als auch in einem gleichnamigen Cookie abgelegt. Diese Kennung ist ein fortlaufender Wert ohne Bezug zu Ihrem Namen oder Ihrer E-Mail-Adresse; ein Personenprofil wird nicht angelegt. Werte aus Bestätigungs- und Abmeldelinks werden vor der Übermittlung unkenntlich gemacht, sodass sie in der Messung nicht erscheinen.
Aus diesem Grund ist der Verantwortliche nicht in der Lage, die in der Reichweitenmessung erhobenen Daten einer bestimmten Person zuzuordnen. Nach Art. 11 Abs. 2 DSGVO finden die Art. 15 bis 20 DSGVO auf diese Daten deshalb keine Anwendung. Das gilt nicht, wenn Sie uns zusätzliche Angaben bereitstellen, die eine Zuordnung ermöglichen: Teilen Sie uns die in Ihrem Browser abgelegte Kennung mit, können wir die zugehörigen Daten auffinden. Unberührt bleiben in jedem Fall Ihr Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO und Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO.
Ihre Entscheidung über die Einwilligung wird für 180 Tage im lokalen Speicher Ihres Browsers festgehalten, und zwar sowohl eine Zustimmung als auch eine Ablehnung: Eine Entscheidung, die nicht gespeichert werden darf, ließe sich nicht beachten. Ändert sich der Wortlaut der Einwilligungserklärung, fragen wir erneut. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit über den Punkt „Cookie-Einstellungen“ in der Fußzeile ändern. Nach einem Widerruf wird die Kennung aus Ihrer Endeinrichtung entfernt; erhalten bleibt allein ein Vermerk über den Widerruf, ohne den die Ablehnung bei jedem Besuch verloren ginge.
Empfänger und Verarbeitungsorte
Empfänger Ihrer Daten sind die nachstehend genannten Dienstleister. Jeder erhält nur die Angaben, die für seine jeweilige Aufgabe erforderlich sind.
- Vercel Inc.
- Betrieb der Website. Ausführung des Anwendungscodes in Frankfurt am Main (nachgemessen am 21. August 2026). Sitz des Unternehmens in den Vereinigten Staaten.
- Neon, LLC
- Datenbank. Verarbeitung in der Region Frankfurt am Main. Vertragspartner ist die Muttergesellschaft Databricks, Inc. mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Der Anbieter setzt seinerseits Unterauftragsverarbeiter ein und führt deren Liste öffentlich.
- Resend
- Versand der E-Mails. Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union nach Angabe des Anbieters; im Verhalten der Anwendung ist die Region nicht belegt.
- Cloudflare, Inc.
- Namensauflösung, Auslieferung über ein Verteilnetz und Prüfung auf automatisierte Eingaben. Cloudflare betreibt ein weltweites Netz; der Ort der Verarbeitung richtet sich nach dem Standort, der Ihre Anfrage entgegennimmt.
- Cal.com, Inc.
- Terminbuchung. Verarbeitung in den Vereinigten Staaten. Die Übermittlung stützt sich auf Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.
- Attio Limited
- Internes Vertriebswerkzeug (CRM) zur Steuerung unserer Nachfassung. Vertragspartner mit Sitz im Vereinigten Königreich. Der Anbieter setzt seinerseits Unterauftragsverarbeiter ein, auch außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, und führt deren Liste öffentlich; die Übermittlung an diese stützt sich auf Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.
- PostHog
- Reichweitenmessung, ausschließlich nach Ihrer Einwilligung. Verarbeitung in der Ausführung für die Europäische Union.
Eine Übermittlung in ein Drittland findet damit an drei Stellen statt: bei der Terminbuchung über Cal.com, über die von Attio eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sowie, je nach entgegennehmendem Standort, bei der Prüfung auf automatisierte Eingaben über Cloudflare. Ein Verkauf oder eine sonstige Weitergabe Ihrer Daten zu Werbezwecken Dritter findet nicht statt.
Wie lange wir speichern
Bleibt Ihre Anfrage 24 Monate ohne weiteren Kontakt unverändert, erlischt Ihre Einwilligung in den E-Mail-Versand: Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie keine Werbemail mehr von uns. Das ist kein Widerspruch Ihrerseits, deshalb landet Ihre E-Mail-Adresse dadurch nicht auf der Sperrliste abgemeldeter E-Mail-Adressen — wir dürfen Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut ansprechen und um eine neue Einwilligung bitten.
Bleibt Ihre Anfrage weiter ohne Kontakt, anonymisieren wir 36 Monate nach dem letzten Kontakt den Datensatz: Ihr Vor- und Nachname, Ihre Telefonnummer, der Name Ihres Unternehmens und seine Website-Adresse sowie Ihre Freitextangaben fallen weg. Das gekürzte IP-Präfix im Einwilligungsnachweis bleibt dagegen bestehen — der Nachweis selbst wird nicht angetastet, siehe unten. Maßgeblich ist auch hier der Zeitpunkt der letzten Änderung an Ihrem Datensatz, nicht der Zeitpunkt seiner Entstehung. Beide Vorgänge führt ein täglich laufender Vorgang selbsttätig aus.
Bestehen bleiben dagegen die Angaben zur Kampagne, über die Sie zu uns gekommen sind, die Merkmale, nach denen wir Ihre Anfrage einordnen — darunter die Größenklasse und die Umsatzklasse Ihres Unternehmens, nicht aber dessen Name —, das Ergebnis der Scorecard, falls Sie sie ausgefüllt haben, sowie sämtliche Zeitstempel. Der Datensatz enthält danach keine Kontaktdaten mehr und eignet sich nicht mehr dazu, Sie zu kontaktieren.
Ihre E-Mail-Adresse wird bei der Anonymisierung durch einen Hashwert ersetzt, nicht gelöscht: nur ein Hashwert erlaubt es uns, eine später bei uns eingehende E-Mail-Adresse erneut zu hashen und mit dem gespeicherten Wert abzugleichen, ohne die E-Mail-Adresse selbst weiter zu speichern. Damit sagen wir Ihnen zugleich, was dieser Vorgang nicht leistet: der Datensatz ist danach pseudonymisiert, nicht anonym im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Wer Ihre E-Mail-Adresse kennt, kann den Hashwert erneut bilden und den Datensatz Ihnen zuordnen. Ihre Rechte aus Kapitel III DSGVO bestehen deshalb auch nach diesem Zeitpunkt fort.
Der Nachweis Ihrer Einwilligung bleibt über diesen Zeitpunkt hinaus unbefristet bestehen. Rechtsgrundlage dafür ist die Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO: ohne diesen Nachweis könnten wir eine erteilte Einwilligung im Streitfall nicht belegen.
Ebenso unbefristet bleibt die Aufzeichnung, welche E-Mail wir zu welchem Zeitpunkt an welchen Datensatz versendet haben, ohne Inhalt der Nachricht und ohne Ihre E-Mail-Adresse — auch für sie ist nach der Anonymisierung keine Löschung mehr vorgesehen.
Neben den vorstehend genannten dauerhaften Nachweisen bestehen von der Anonymisierung zwei Ausnahmen, die den Lead-Datensatz selbst betreffen:
- Die Sperrliste abgemeldeter E-Mail-Adressen bleibt unbefristet bestehen. Ohne sie würde die Anonymisierung eine Abmeldung wieder aufheben.
- Datensätze, die einem zustande gekommenen Auftrag zugeordnet sind, werden von dieser Frist nicht erfasst. Für sie gelten handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten, die diese Frist nicht abbildet.
Bei den eingesetzten Dienstleistern gelten eigene Fristen:
- Sicherungsstände der Datenbank: Eine gelöschte Zeile bleibt in Sicherungen des Datenbankanbieters vorübergehend erhalten. Innerhalb von sechs Stunden lässt sich ein früherer Stand gezielt wiederherstellen. Unabhängig davon hält der Anbieter eigene Sicherungen 30 Tage vor sowie, für den Fall einer Löschung des gesamten Datenbankprojekts, weitere sieben Tage. Auf diese beiden Fristen haben wir keinen Einfluss.
- Ausführungsprotokolle der Plattform: eine Stunde nach Angabe des Anbieters.
- Versandprotokolle des E-Mail-Dienstleisters: 30 Tage nach Angabe des Anbieters.
- Daten der Reichweitenmessung: ein Jahr, entsprechend dem genutzten Tarif nach Angabe des Anbieters.
- Ihre Einwilligungsentscheidung im Browser: 180 Tage, anschließend fragen wir erneut.
Ihre Rechte und Ihre Beschwerdemöglichkeit
Ihnen stehen gegenüber dem Verantwortlichen die folgenden Rechte zu:
- Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten (Art. 15 DSGVO),
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),
- Löschung (Art. 17 DSGVO),
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
- Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem gängigen Format (Art. 20 DSGVO),
- Widerspruch gegen Verarbeitungen, die auf ein berechtigtes Interesse gestützt sind (Art. 21 DSGVO), sowie
- Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Zur Ausübung genügt eine formlose Nachricht an datenschutz@soloarc.de. Wir beantworten Ihr Anliegen innerhalb eines Monats nach Eingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Diese Rechte setzen wir unmittelbar an den bei uns gespeicherten Daten um. Betrifft Ihr Anliegen Daten, die bei einem der oben genannten Dienstleister liegen, leiten wir es dorthin weiter; ob und auf welchem Weg der jeweilige Anbieter es umsetzt, richtet sich nach dessen eigenem Verfahren. Für die Reichweitenmessung gilt zusätzlich die im betreffenden Abschnitt beschriebene Einschränkung nach Art. 11 Abs. 2 DSGVO.
Unabhängig davon steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 Abs. 1 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde des Verantwortlichen ist das Office of the Commissioner for Personal Data Protection, Iasonos 1, 1082 Nikosia, Zypern. Sie können sich nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO auch an die Aufsichtsbehörde Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes wenden.